 Leistungen zugunsten der Arbeiter
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 Unterlagen
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- Krankheit vom 1. bis zum 180. Tag
- Krankheit vom 181. bis zum 270. Tag
- Krankheit vom 271. bis zum 360. Tag:
Sonderentgelt mit Beträgen wie vom 181. bis zum 270. Tag, ohne Hinterlegung für die Arbeiter, welche weniger als 3,5 Jahre bei derselben Firma Dienst geleistet haben, bzw. mit Hinterlegung für die Arbeiter, welche mehr als 3,5 Jahre bei derselben Firma Dienst geleistet haben. |
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- Je nach Dauer des Ereignisses und Einstufung des Arbeiters unterschiedliche Beträge
Das Unternehmen streckt dem Arbeiter im Lohnstreifen monatlich die Beträge der Bauarbeiterkasse und des NISF vor. |
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- Das Unternehmen sorgt für die Meldung und Übergabe der erforderlichen Bescheinigungen an die Bauarbeiterkasse
- Der Arbeiter muß dem Unternehmen und dem NISF das ärztliche Zeugnis zukommen lassen
- Krankheit nach dem 270. Tag:
NUR im Falle eines Dienstalters von weniger als 3,5 Jahren bei derselben Firma, muß das Gesuch mit dem ärztlichen Zeugnis direkt an die Bauarbeiterkasse gestellt werden. |
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- Unfall - Berufskrankheit (vom 1. Tag nach dem Unfall bis zur klinischen Genesung)
- TBK (vom 1. bis zum 540. Tag) |
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- 1. Tag: 100% zu Lasten des Unternehmens
- 2., 3., 4. Tag: 60% zu Lasten des Unternehmens
40% zu Lasten der Bauarbeiterkasse
- vom 5. Tag bis zur klinischen Genesung: Betrag zu Lasten der Bauarbeiterkasse wird im Lohnstreifen vorgestreckt, Betrag zu Lasten des Unfallinstitutes wird im Lohnstreifen vorgestreckt oder direkt vom Unfallinstitut ausbezahlt. |
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- Das Unternehmen schickt der Bauarbeiterkasse die Unfallmeldung und alle darauffolgenden Bescheinigungen
- TBK: das Gesuch muß mit dem ärztlichen Zeugnis direkt an die Bauarbeiterkasse gestellt werden. |
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Arbeitsunfall mit Krankenhausaufenthalt
(wie von Edilcard vorgesehen) |
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für Krankenhausaufenthalt von:
- mindestens 15 Tagen: 1.500,00 Euro
- mindestens 30 Tagen: 3.000,00 Euro
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- wenden Sie sich an die Bauarbeiterkasse |
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| Brillen/Kontaktlinsen |
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- 90% der Kosten der Gläser + 39,00 € für die Fassung bis zu einem Höchstbetrag von 257,00 €
- für multifokale Brille: dieselben Vergütungen bis zu einem Höchstbetrag von 448,00 €
- Kontaktlinsen: 60% bis zu einem Höchstbetrag von 257,00 €. Um diese Leistung darf nur einmal pro Jahr angesucht werden, außer bei Veränderung der Sehwerte. |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Die beizulegenden Dokumente sind auf dem Formular angegeben |
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| Chirurgischer Augeneingriff mittels Laseroperation oder anderer Technologie |
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Einmaliger und nicht wiederholbarer Beitrag, maximal 60% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 450,00 € pro Auge. In den darauffolgenden drei Jahren kann nicht mehr um einen Brillen- oder Kontaktlinsenbeitrag angesucht werden. |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Die beizulegenden Dokumente sind auf dem Formular angegeben |
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| Zahnbehandlungen und Zahnprothesen |
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Fixe Beträge für jede Art von Eingriff, aufgrund der zahlreichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro. |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Die beizulegenden Dokumente sind auf dem Formular angegeben |
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| Verschiedene Prothesen (Hörgeräte usw.) |
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60% der Kosten minus Rückvergütung der Sanitätseinheit bis höchstens 769,00 € im Zweijahreszeitraum |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Die beizulegenden Dokumente sind auf dem Formular angegeben |
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| Begräbnisgeld beim Tod Familienangehöriger ersten Grades |
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€ 321,00 |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Die beizulegenden Dokumente sind auf dem Formular angegeben |
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| Kinderscheck für Neugeborene |
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€ 200,00 |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Die beizulegenden Dokumente sind auf dem Formular angegeben |
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| Außerordentliche Beihilfen |
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Je nach Beschluß der Beitragskommission unterschiedliche Beträge; werden nur im Falle nachgewiesener Notwendigkeit gewährt. |
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- Formular “Ansuchen für Leistungen”
- Ausgabenbescheinigungen (Rechnungen, usw.)
- Verschiedene Anlagen |
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| Außerberufliche Unfallversicherung |
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- 6.198,00 € bei Tod
- 12.395,00 € bei bleibender Invalidität |
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- sofortige telefonische Meldung bei der Bauarbeiterkasse
- Meldung auf Vordruck, der von der Bauarbeiterkasse geliefert wird |
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| Arbeitskleidung |
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Aufgrund der Tätigkeit und der Kombinationen, die im Arbeitskleidungskatalog enthalten sind, den das Unternehmen erhält; einmal pro Jahr. |
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- Das Unternehmen sammelt die Daten und übermittelt sie der Bauarbeiterkasse |
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| Bauberufsalter |
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Laut Kollektivvertrag; unterschiedliche Quoten je nach Kategorie, Dienstalter, gearbeitete Stunden |
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- BBA: Bestätigung über die in anderen Provinzen gemeldeten Stunden |
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| Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmer/innen von Unternehmen, die unter Konkurs, unter einem Vergleichsverfahren oder unter gesteuerter Verwaltung stehen |
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- Kostenlose Forderungsanmeldung zur Konkursmasse
- Vorstreckung der Summen bei ausreichender Konkursmasse
- Registrierung der Stunden für das Bauberufsalter
- Anerkennung der Leistungen |
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- wenden Sie sich bitte an die Bauarbeiterkasse |
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Arbeitsunfall mit Krankenhausaufenthalt
(wie von Edilcard vorgesehen) |
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für Krankenhausaufenthalt von:
- mindestens 15 Tagen: 1.500,00 Euro
- mindestens 30 Tagen: 3.000,00 Euro
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- wenden Sie sich bitte an die Bauarbeiterkasse |